Dies ist möglich. Der Schutzdienstpflichtige hat dies beim Einrücken dem Kursleiter zu melden.
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die häufigsten an uns gerichteten Fragen. Bitte wenden Sie sich erst nach der Durchsicht dieser Seite und falls ihre Frage nicht beantwortet wurde an uns.
BIS ZU WELCHEM ALTER MUSS ICH EINEN WOHNSITZWECHSEL BEIM SEKTIONSCHEF MELDEN?
Bis Ende des Jahres in welchem das 30. Altersjahr vollendet wird. In diesem Fall ist das Dienstbüchlein dem zuständigen Sektionschef zuzustellen. Zwischen dem 30. und 40. Altersjahr genügt eine Meldung an die zuständige(n) Zivilschutzstelle(n).
ICH BIN IN EINEM DIENST EINGETEILT, WELCHER KEINE EINSÄTZE MACHT. KÖNNTE ICH TROTZDEM AN EINEM SOLCHEN EINSATZ TEILNEHMEN?
Nach Absprache mit der Zivilschutzstelle ist dies möglich.
ICH MÖCHTE MEHR ZIVILSCHUTZEINSÄTZE ABSOLVIEREN, DAMIT SICH MEIN MILITÄRPFLICHTERSATZ REDUZIERT. KANN ICH DAS?
Sofern in den geplanten Einsätzen noch Kapazitäten vorhanden sind, ist dies auf Gesuch bei der Zivilschutzstelle hin möglich. Für Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft, welche über das gesetzliche Maximum hinausgehen ist die schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers nötig.
ICH MÖCHTE IM DER ZSO AARETAL EINE KADERFUNKTION ÜBERNEHMEN. WIE MUSS ICH VORGEHEN?
Lass Dir bei der Zivilschutzstelle einen Termin für eine Besprechung mit dem Zivilschutzkommandanten geben oder melde Dich am nächsten Wiederholungskurs bei Deinem Dienstchef oder beim Kursleiter.
WIE VIELE TAGE ZIVILSCHUTZDIENST MUSS ICH PRO JAHR LEISTEN?
Jeder Zivilschutzangehörige muss pro Jahr 3-21 WK-Tage leisten.
Für Katastropheneinsätze gibt es keine zeitlichen Beschränkungen.
Die maximale Zahl von 60 Diensttagen (WK-Tage und ext. Ausbildungen) pro Jahr darf nicht überschritten werden.
WIE LANGE MUSS ICH MILITÄRPFLICHTERSATZ BEZAHLEN?
Bis zum Ende des Jahres in welchem das 30. Altersjahr vollendet ist. Die Rechung erfolgt in der Regel im Folgejahr.
WIE VIELE TAGE ZIVILSCHUTZDIENST MUSS ICH LEISTEN, DAMIT ICH KEINEN MILITÄRPFLICHTERSATZ BEZAHLEN MEHR MUSS?
Pro geleisteten Diensttag wird der Militärpflichtersatz um 4 % reduziert; d.h. dass 25 Tage Zivilschutzdienst geleistet werden müssten, um keinen Militärpflichtersatz mehr zu bezahlen. Dies ist jedoch in der Regel praktisch nicht möglich.
ICH WERDE MEINEN WOHNSITZ IN EINE GEMEINDE AUSSERHALB DER ZIVILSCHUTZREGION AARETAL VERLEGEN. KANN ICH TROTZDEM WEITERHIN IN DER ZSO AARETAL EINGETEILT BLEIBEN?
Sofern der neue Wohnort nicht allzu weit entfernt liegt, kann dies möglich sein. Melde Dich diesbezüglich bei der Zivilschutzstelle Münsingen, welche dann bei der neuen Zivilschutzorganisation ein entsprechendes Gesuch stellt.
STIMMT ES, DASS ICH AB DEM 30. ALTERSJAHR KEINEN ZIVILSCHUTZDIENST MEHR LEISTEN MUSS?
Die Zivilschutzdienstpflicht dauert für Mannschaft und Unteroffiziere grundsätzlich 14 Dienstjahre ab dem Jahr in welchem der Grundkurs absolviert wurde.
Die Zivilschutzdienstpflicht für höhere Unteroffiziere und Offiziere dauert bis zum Ende des Jahres in welchem der Zivilschutzangehörige 40 Jahre alt wird.
ICH HABE MEINE ERWERBSERSATZKARTE VERLOREN. WAS MUSS ICH TUN?
Das Dienstbüchlein ist mit dem eingetragenen Dienstanlass an die zuständige Ausgleichskasse (evtl. beim Arbeitgeber nachfragen) zu senden, mit dem Gesuch, ein Duplikat der EO-Karte zu erstellen.
MEIN ARBEITGEBER VERBIETET MIR DAS EINRÜCKEN IN EINEN ZIVILSCHUTZKURS. DARF ER DAS?
Der Arbeitgeber ist vom Gesetz her verpflichtet, dem Arbeitgeber das Einrücken in den Zivilschutzdienst zu bewilligen. Sollte er dies nicht tun macht er sich strafbar. In diesem Fall soll der Zivilschutzangehörige dies umgehend der Zivilschutzstelle mitteilen.
WELCHE ANSPRÜCHE HABE ICH BEI EINEM EINSATZ ÜBER DAS WOCHENENDE?
Ausser Sold, Verpflegung und Unterkunft keine. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, diese Tage als Freitage nachbeziehen zu lassen. Er hat sogar das Recht, die EO-Entschädigung für das Wochenende für sich zu beanspruchen. Es empfiehlt sich, diesbezüglich mit dem Arbeitgeber das Gespräch zu suchen – in der Regel wird dem Arbeitnehmer auf freiwilliger Basis entweder der Nachbezug der Einsatztage oder die EO-Entschädigung zugestanden. Es besteht dazu jedoch keine gesetzliche Verpflichtung..
ICH HABE EINEN KURSBEFEHL FÜR EINEN ZEITPUNKT ERHALTEN, AN WELCHEM ICH BEREITS FERIEN GEBUCHT HABE. WAS MUSS ICH TUN?
Wenn die Ferien nachweislich vor der schriftlichen Vororientierung über die Dienstanlässe (in der Regel Anfang Dezember des Vorjahres) gebucht wurden, wird das Gesuch bewilligt, sofern es innerhalb von 3 Wochen nach der schriftlichen Vororientierung erfolgt. Wenn die Ferien erst nach der schriftlichen Vororientierung gebucht wurden, besteht kein Anspruch auf eine Dienstverschiebung.
ICH HABE EINEN KURSBEFEHL ERHALTEN. WIR HABEN JEDOCH WÄHREND DIESER ZEIT IM GESCHÄFT VIEL ZU TUN UND ICH MÖCHTE DEN KURS VERSCHIEBEN. WAS MUSS ICH TUN?
Arbeitsüberlastung im Betrieb gilt nicht als zwingender Verschiebungsgrund, ausgenommen, dass mehrere Mitarbeiter zur gleichen Zeit im Zivilschutz- oder im Militärdienst sind. In einem solchen Fall ist durch den Schutzdienstpflichtigen ein entsprechendes Gesuch per Mail oder Post zu stellen (mit Bestätigung des Arbeitgebers).
ICH HABE EINEN KURSBEFEHL ERHALTEN. AUF GRUND EINES GESUNDHEITLICHEN PROBLEMS KANN ICH DEN KURS JEDOCH NICHT ABSOLVIEREN. WIE GEHE ICH VOR?
Ich hole beim Arzt ein entsprechendes Zeugnis ein und schicke dieses per Mail so schnell als möglich, auf jeden Fall vor dem Dienstanlass, an die Zivilschutzstelle.